Ist-Analyse: Energieberatung legt Schwächen offen
Ein Energieberater analysiert den aktuellen Energiebedarf Ihres Hauses. Er begutachtet wichtige Bauteile und die Anlagentechnik (wie z. B. die Heizung) und empfiehlt Ihnen Maßnahmen zur Sanierung unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten. Die Kosten für eine Energieberatung halten sich dank großzügiger Förderung für Eigentümer in Grenzen.
Das Ergebnis - ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) -zeigt, wie das Haus mit einer Sanierung Schritt für Schritt energiesparender werden kann. Der iSFP bringt bei der Förderung einen Bonus in Höhe von 5 Prozent!
Produkte und Systeme vergleichen / Kosten der Sanierung ermitteln
Welche Kosten kommen zum Beispiel bei der Anbringung einer Fassadendämmung auf Sie zu? Welche Möglichkeiten der Dämmung gibt es und wie viel Heizkosten lassen sich damit einsparen? Wann amortisiert sich die Investition in die Sanierung? Auch diese Punkte sollten mit einem Energieberater im Vorfeld besprochen werden, um festzulegen, welche Maßnahmen zum vorhandenen Budget passen.
Förderung / Finanzierung
Stellen Sie die Kosten, die voraussichtlich bei der Sanierung anfallen, genau zusammen. Für die Finanzierung kann zum Beispiel ein Bausparvertrag eingesetzt werden, aber auch Förderung hilft bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen.
Planung / Baugenehmigung
Benötigen Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung? Zum Beispiel bei Dachausbau, Dachaufstockung oder beim Bau eines Wintergartens? Informieren Sie sich vorab beim Bauamt Ihrer Kommune. Bei einem denkmalgeschützten Haus sollten Sie von Anfang an das Denkmalamt in Ihre Pläne zur Sanierung einbinden.
Angebote für die Sanierung einholen
Holen Sie für jede geplante Maßnahme mindestens drei Vergleichsangebote ein. Achten Sie darauf, dass der Leistungsumfang exakt definiert ist und eingehalten wird. Wann kann der Handwerker mit den Arbeiten beginnen? Wie viel Arbeitstage veranschlagt er für die Ausführung? Sehr wichtig ist die richtige Abfolge der Arbeiten.
Fördermittel beantragen
Wenn Sie für Ihre Sanierung Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diese beantragen, bevor Sie die Handwerker beauftragen!
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Aufträge vergeben / Verträge für die Sanierung schließen
Lassen Sie sich vor der Auftragsvergabe von Ihrem Handwerker Referenzen nennen. Besichtigen Sie gemeinsam schon ausgeführte Objektarbeiten. Schließen Sie mit jedem Handwerker einen Bauvertrag ab, der den Leistungsumfang, Termine, Zahlungsmodalitäten und Gewährleistungen umfassen sollte.
Bauüberwachung / Abnahme
Schauen Sie regelmäßig vor Ort vorbei und überprüfen Sie die Arbeiten der Handwerker. Bei größeren Maßnahmen empfiehlt es sich, einen Bausachverständigen / Energieberater einzuschalten, der für Sie im Rahmen einer Baubegleitung die Ausführung der Arbeiten und die Qualität der Sanierung überwacht. Bei der Förderung ist das sogar Pflicht. Unterschreiben Sie Abnahmeprotokolle nie unter Zeitdruck. Stellen Sie Mängel fest, halten Sie diese in einem Fehlerprotokoll fest und regeln Sie die Termine zur Behebung der Mängel.
Einweisung in neue Technik
Wie funktioniert die neue Heizung mit Solaranlage genau? Welche Informationen können Sie abrufen? Wo werden Fehlermeldungen angezeigt? Benötigen Sie eine Versicherung oder einen Wartungsvertrag? Lassen Sie sich vom Handwerker alles genau erklären, das erspart spätere Rückfragen und teure Folgetermine.
Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Das hängt von der Förderung der Wärmepumpe ab. Haben Sie keine Fördermittel oder nur die Basis-Förderung beantragt, können Sie die ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen im GEG für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen gelten sowohl für Öl- als auch für ...
Antwort lesen »Bei einem geförderten Heizungstausch kann auch die Fachfirma die Arbeiten planen und überwachen. Zudem sind Fachunternehmer in diesem Fall ...
Antwort lesen »Ist der Keller unbeheizt, geht weniger Wärme aus dem Erdgeschoss an diesen verloren. Das reduziert zum einen die Energiekosten. Zum anderen ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Relevant ist nicht, wann Sie die Arbeiten umsetzen, sondern in welchem Kalenderjahr Sie diese beantragen. Beachten Sie ...
Antwort lesen »Wenn Ihnen der Strom der PV-Anlage zur Verfügung steht (Mietanlage) und der Ertrag ausreicht, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den Steuerbonus für die Sanierung ...
Antwort lesen »Für den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent der Kosten. Nach Rücksprache mit der KfW ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie zwar die Förderung der neuen Heizung. Den Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie jedoch nicht. Denn dieser setzt ...
Antwort lesen »Hier gelten die Ableitbedingungen für Schornsteine aus der 1. BImSchV (Absatz 2 aus § 19 der 1. BImSchV). Die Austrittsöffnung muss demnach ...
Antwort lesen »Während Alteigentümer in vielen Fällen von der Austauschpflicht im GEG befreit sind, greift diese nach einem Eigentumsübergang. Die neuen ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Denn das GEG fordert hier einen bestimmten U-Wert. Diesen erreichen Sie immer mit dem gesamten Bauteilaufbau (neu und ...
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