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Expertenwissen
 

Energieausweis für Mieter, Haus- und Wohnungskäufer

Auskunft über energetische Qualität und zu erwartende Nebenkosten

Laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) dürfen Mieter und Käufer einer Immobilie schon bei der ersten Besichtigung den Energieausweis einsehen. Er dient der Information des künftigen Bewohners und erlaubt Rückschlüsse auf den Zustand der Immobilie sowie die Höhe der Nebenkosten. Nach Vertragsabschluss erhalten Mieter und Käufer den Energieausweis als Original oder Kopie.
Textmarker auf Energieausweis
Wer den Energieausweis für sein neues Domizil sorgfältig durchschaut, erfährt viel über die Qualität der Immobilie und künftige NebenkostenFoto: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

Mieter und Käufer erhalten mit dem Energieausweis auf einen Blick Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes und einen Eindruck davon, welche Nebenkosten voraussichtlich auf sie zukommen. Die Energieeffizienz wird damit zu einem zentralen Entscheidungskriterium bei der Wohnungssuche oder beim Hauskauf. Aber Achtung: Nicht jeder Energieausweis ist aussagekräftig! Es gibt Unterschiede beim Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
Auch wenn der Energieausweis einen ersten Eindruck von der energetischen Qualität einer Immobilie gibt, ist seine Aussagekraft bisweiligen begrenzt. Denn der Verbrauchsausweis wird aufgrund der Verbrauchsangaben der Bewohner aus den letzten drei Jahren erstellt. Haben die Bewohner viel geheizt, wird die Bewertung der Immobilie im Energieausweis schlechter ausfallen, als wenn wenig geheizt wurde. Der eigene Energieverbrauch kann deshalb weit über oder unter dem im Energieausweis liegen. Aussagekräftiger ist er so genannte Bedarfsausweis. Darin fließt auch eine Bewertung der Bausubstanz ein. Welchen Energieausweis der Vermieter / Verkäufer vorlegen muss, hängt vom Baujahr und von der Größe des Hauses ab.

Energieausweis als gutes Argument bei Verhandlungen
Der Energieausweis kann jedoch von beiden Seiten in den Vertragsverhandlungen als Argument eingesetzt werden: Bescheinigt der Energieausweis geringe Verbrauchswerte, wird der Vermieter oder Verkäufer auf die geringen Nebenkosten hinweisen. Ein Energieausweis mit Werten, die sich überwiegend im roten Bereich bewegen, bietet Mietern und Käufern die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen vertraglich zu vereinbaren oder die Miete beziehungsweise den Kaufpreis der Immobilie neu zu verhandeln.

 
 
 
 
Quelle: www.Energie-Fachberater.de
 
 

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