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23.11.2020

Bußgeldvorschriften im GEG: Verstöße gegen Vorgaben sind teuer

Bußgelder zwischen 5.000 und 50.000 Euro für Ordnungswidrigkeiten

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) sind Energieausweis, Energiestandards für die Sanierung, Nachrüstverpflichtungen und der Heizungstausch gesetzlich geregelt. Ignorieren sollten Eigentümer diese Vorschriften besser nicht, denn das GEG sieht auch Bußgelder bei Missachtung vor! Geregelt sind die Bußgeldvorschriften für entsprechende Ordnungswidrigkeiten in § 108 des Gebäudeenergiegesetzes.

50-Euro-Scheine, 2-Euro-Münzen
Wer die Vorgaben rund um die Sanierung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür sind hochFoto: energie-fachberater.de

Mit Bußgeldern zwischen 5.000 und 50.000 Euro müssen Eigentümer rechnen, wenn sie die Vorgaben des Gebäudeeneriegesetzes (GEG) missachten. Für diese Ordnungswidrigkeiten sind Bußgelder fällig:

Bußgelder bis zu 50.000 Euro bei Missachtung der Nachrüstpflichten
Richtig teuer wird es für Eigentümer, wenn sie Nachrüstpflichten sowie die Vorgaben zur Sanierung nicht beachten! Denn das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht bis zu 50.000 Euro Bußgeld vor, wenn beispielsweise die oberste Geschossdecke nicht gedämmt wird, wenn die Dämmung von Rohrleitungen nicht erfolgt oder die Austauschpflichten für die Heizung ignoriert werden. Das gilt auch für die Einschränkungen bei der Ölheizung ab 2026.

Bußgeld bis zu 10.000 Euro bei Missachtung der Vorgaben zum Energieausweis
Weitere Bußgelder im GEG betreffen die Regelungen rund um den Energieausweis. Bis zu 10.000 Euro Bußgeld werden fällig, wenn der Energieausweis nach einer umfangreichen Sanierung nicht rechtzeitig übergeben oder bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung nicht vorgelegt wird. Ebenso ist ein Bußgeld vorgesehen, wenn die Pflichtangaben aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen nicht korrekt angegeben werden oder es Eigentümer bzw. Aussteller mit der Richtigkeit der Daten für den Energieausweis nicht so genau nehmen. Darüber hinaus ist diese Bußgeld-Höhe vorgesehen für die Missachtung der Vorgaben zur Inspektion von Klimaanlagen.

Bußgeld bis zu 5.000 Euro für fehlende Unterlagen
Ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro sieht das GEG vor, wenn Handwerksunternehmen nach einer Sanierung keine Unternehmererklärung ausstellen. Die gleiche Bußgeld-Höhe gilt für das Fehlen von Rechnungen und Nachweisen und wenn Eigentümer Stichprobenkontrollen zu Energieausweisen und Inspektionsberichten von Klimaanlagen nicht möglich machen.

 
 
 
Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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