Für mehr Einbruchschutz: Haus auf Schwachstellen untersuchen
Zunächst sollten alle leicht erreichbaren Zugänge zur Wohnung oder zum Haus – vor allem Fenster, Balkon- und Terrassentüren – auf mögliche Schwachstellen hin untersucht werden, denn das sind die beliebtesten Angriffsziele für Einbrecher. Fenster können zum Beispiel ohne große Anstrengung mit einem Schraubenzieher aufgehebelt werden. Mülltonnen, Gartenmöbel oder Rankgerüste auf dem Grundstück können dem Einbrecher als Klettermöglichkeit dienen und sollten deshalb weggeschlossen oder entfernt werden. Obwohl häufig tagsüber eingebrochen wird, lautet eine Faustregel: Je dunkler, desto besser für den Einbrecher.
Licht vertreibt Einbrecher
Die Installation von Beleuchtungsanlagen und Lichtquellen an dunklen Ecken rund um das Haus erhöht die Entdeckungsgefahr und ist somit eine einfache, aber wirkungsvolle Methode zur Abschreckung von Einbrechern. Sinnvoll ist es, gefährdete Bereiche, wie den Eingang oder die Terrasse, mit Bewegungsmeldern auszustatten, so dass das Licht angeht, sobald sich jemand – auch unerwünscht – nähert. Beim Anbringen von Bewegungsmeldern ist zu beachten, dass diese mindestens in einer Höhe von dreieinhalb Metern montiert werden, damit Diebe sie nicht mutwillig zerstören können.
Den Dieben die Zeit rauben: Sicherung an Fenstern und Türen
Grundsätzlich gilt: Alle Maßnahmen, die den Zeitaufwand eines Einbrechers erhöhen, schützen vor unliebsamem Besuch. Erfahrungen aus der Schadensverhütung zeigen, dass Einbrecher in der Regel ihr Vorhaben abbrechen und es bei einem anderen Objekt versuchen, wenn sie nicht innerhalb von zwei bis vier Minuten in ein Haus kommen. Eine ausgezeichnete Sicherung bieten einbruchhemmende Türen und Fenster. Bereits vorhandene Türen können zum Beispiel mit zusätzlichen Sicherheitsschlössern nachgerüstet werden. Bei der Sicherung von Türen und Fenstern sollte auf wirkungsvolle und stabile Produkte und eine fachkundige Montage geachtet werden. Anerkannte Produkte der VdS Schadenverhütung beispielsweise werden in Versuchslaboren auf ihre Einbruchsicherheit hin untersucht. Wer sein Haus oder seine Wohnung über den mechanischen Schutz hinaus zusätzlich sichern möchte, sollte über den Einbau einer professionellen Einbruchmeldeanlage nachdenken.
Potenziellen Einbrechern keine Hinweise geben
In der Urlaubszeit lassen ständig heruntergelassene Rollläden und überquellende Briefkästen auf die Abwesenheit der Bewohner schließen und wirken geradezu einladend auf potenzielle Einbrecher. Deshalb sollte man immer die Nachbarn bitten, während dieser Zeit nach dem Haus oder der Wohnung zu sehen und den Briefkasten zu leeren. Selbst bei kurzer Abwesenheit sollten alle Fenster und Türen geschlossen werden, denn auch gekippte Fenster sind geöffnete Fenster. Wird die Eingangstür einfach nur ins Schloss gezogen und nicht richtig abgeschlossen, kann der Einbrecher mit einer einfachen Scheckkarte die Tür schnell und geräuschlos öffnen. Schlüssel zu Haus und Wohnung sollten nie außerhalb der vier Wände versteckt werden. Auch offen herumliegende, von außen sichtbare Wertgegenstände in der Wohnung können Einbrecher anziehen.
Mit Hausratversicherung gegen Einbruch-Schäden absichern
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen wird man ein Haus oder eine Wohnung nicht hundertprozentig gegen Einbrecher schützen können. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich mit einer Hausratversicherung finanziell gegen die Folgen von Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus abzusichern. Damit die Schadensregulierung möglichst reibungslos verlaufen kann, sollten Immobilienbesitzer darauf achten, die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen wie Schmuck, Antiquitäten und Bargeld hoch genug anzusetzen und bei Bedarf anzupassen. Ferner ist es ratsam, wertvollen Hausrat zu fotografieren und Kaufbelege grundsätzlich aufzubewahren.
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort