Die Baugenehmigung ist allen Eigentümern ein Begriff, für fast alle Baumaßnahmen ist diese behördliche Genehmigung Pflicht. Doch was, wenn schon vorher Fragen geklärt werden müssen oder Hausbesitzer bei der Planung auf Nummer sicher gehen wollen? Dann kann vor dem Bauantrag eine so genannten Bauvoranfrage gestellt werden. Damit lässt sich zum Beispiel klären, welche Grenzabstände und Baufluchtlinien einzuhalten sind.
Welche Unterlagen braucht man für eine Bauvoranfrage?
Mit einer Bauvoranfrage können Eigentümer eine verbindliche Entscheidung der Baubehörde zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens erhalten. Diese Fragen dürfen nicht allgemeiner Natur sein, sondern müssen sich auf ein konkretes Bauvorhaben beziehen. Der Umfang der dafür einzureichenden Unterlagen orientiert sich daran, welche Fragen mit der Bauvoranfrage geklärt werden sollten.
Grundsätzlich zuständig für die Bauvoranfrage ist die untere Baurechtsbehörde - also das Bauamt des jeweiligen Ortes. Dort erhalten Hausbesitzer das Formular für einen "Antrag auf Bauvorbescheid". Dieses Formular wird ausgefüllt abgeben, dazu kommt ein Katalog der zu klärenden Fragen. Darin sollten unbedingt konkrete Anliegen formuliert werden, damit die Antwort auch so präzise wie möglich ausfallen kann. Weiterhin eingereicht werden müssen alle Bauvorlagen, die zur Beantwortung der Frage nötig sind. Je detaillierter also die Frage ist, um so detaillierter müssen auch die Unterlagen ausfallen. Das können zum Beispiel folgende Unterlagen sein: Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, statische Berechnungen, Pläne für die Wasserversorgung und -entsorgung oder auch Bilder/Fotos.
Bauvorbescheid ist verbindliche Entscheidung auf Bauvoranfrage
Auf Ihre Bauvoranfrage hin erhalten Hausbesitzer vom Bauamt einen Bauvorbescheid, der in der Regel drei Jahre gültig ist und auf Antrag auch verlängert werden kann. Aber Achtung: Mit dem Bauvorbescheid ist das Bauprojekt noch nicht genehmigt! Ein Bauantrag muss trotzdem gestellt werden und erst mit einer Baugenehmigung kann das Vorhaben umgesetzt werden.
Sind viele knifflige Details zu klären, ist der Weg über eine Bauvoranfrage zwar aufwändig, aber auch verlässlicher als mündliche Verhandlungen mit den Behörden. Außerdem wird mit der Bauvoranfrage auch die Frage beantwortet, ob und unter welchen Auflagen eine Baugenehmigung erteilt wird.
Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Das hängt von der Förderung der Wärmepumpe ab. Haben Sie keine Fördermittel oder nur die Basis-Förderung beantragt, können Sie die ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen im GEG für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen gelten sowohl für Öl- als auch für ...
Antwort lesen »Bei einem geförderten Heizungstausch kann auch die Fachfirma die Arbeiten planen und überwachen. Zudem sind Fachunternehmer in diesem Fall ...
Antwort lesen »Ist der Keller unbeheizt, geht weniger Wärme aus dem Erdgeschoss an diesen verloren. Das reduziert zum einen die Energiekosten. Zum anderen ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Relevant ist nicht, wann Sie die Arbeiten umsetzen, sondern in welchem Kalenderjahr Sie diese beantragen. Beachten Sie ...
Antwort lesen »Wenn Ihnen der Strom der PV-Anlage zur Verfügung steht (Mietanlage) und der Ertrag ausreicht, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den Steuerbonus für die Sanierung ...
Antwort lesen »Für den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent der Kosten. Nach Rücksprache mit der KfW ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie zwar die Förderung der neuen Heizung. Den Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie jedoch nicht. Denn dieser setzt ...
Antwort lesen »Hier gelten die Ableitbedingungen für Schornsteine aus der 1. BImSchV (Absatz 2 aus § 19 der 1. BImSchV). Die Austrittsöffnung muss demnach ...
Antwort lesen »Während Alteigentümer in vielen Fällen von der Austauschpflicht im GEG befreit sind, greift diese nach einem Eigentumsübergang. Die neuen ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Denn das GEG fordert hier einen bestimmten U-Wert. Diesen erreichen Sie immer mit dem gesamten Bauteilaufbau (neu und ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort