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05.06.2020
 

Hamburg fördert Dachbegrünung und Fassadenbegrünung

Attraktive Zuschüsse für Gebäudegrün, auch bei Eigenleistungen

Schon seit 2015 fördert Hamburg die Dachbegrünung, im Juni 2020 wurde das Förderprogramm um eine Förderung für die Fassadenbegrünung ergänzt. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der Kosten für die Fertigstellung und Fertigstellungspflege von Gebäudegrün. Förderanträge können vor Beginn des Vorhabens über die Hamburgische Investitions- und Förderbank gestellt werden.

Fassadenbegrünung an einem Altbau
Eine Fassadenbegrünung ist immer ein optischer Blickfang. Darüber hinaus kann sie sommerliche Hitze abmildern und das Klima in der Umgebung verbessernFoto: Energie-Fachberater.de

Der Vorteil von Gebäudegrün ist unbestritten: Dachbegrünung und Fassadenbegrünung können sommerliche Temperaturen mildern und die Luftfeuchtigkeit am Gebäude erhöhen. Das verbessert das Wohnklima in der Umgebung ganz erheblich, gerade in Zeiten des Klimawandels. Neben der schon vorhandenen Förderung für die Dachbegrünung kann in Hamburg seit dem 1. Juni 2020 bis Ende 2024 nun auch eine Fassadenbegrünung gefördert werden.

Hamburger Gründachförderung - Zuschuss für die Dachbegrünung in Hamburg
Für die Dachbegrünung gibt es in Hamburg einen einmaligen Zuschuss, maximal sind 100.000 Euro möglich. Für selbstgenutztes Wohneigentum beträgt für Förderung bei einer Größe von 20 m² bis zu 100 m² Nettovegetationsfläche pauschal 40 Prozent der förderfähigen Kosten, die für die Fertigstellung der Nettovegetationsfläche und die Fertigstellungspflege entstehen. Das gilt auch für eine Dachbegrünung auf Nebengebäuden wie Carports, Garagen und Fahrradschuppen. Zusätzlich können Maßnahmen zur Verbesserung Tragfähigkeit und der Wurzelfestigkeit, Extensivbegrünungen in Kombination mit solarer Energiegewinnung und Maßnahmen zur Erhöhung der Abflussverzögerung gefördert werden.

Eigenleistungen (bis 100 m² Nettovegetationsfläche) werden bei nachgewiesener Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsarchitekt/-bauer/Architekt mit 60 Prozent der Materialkosten gefördert.

Für alle anderen Gebäude gelten gesonderte Fördersätze und Zuschläge.

Zuschuss für die Fassadenbegrünung in Hamburg
Für Boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen gibt es einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Kosten (Die Förderung greift ab 1.000 Euro Baukosten). Maximal 100.000 Euro Zuschuss sind pro Gebäude möglich. Beantragen können die Förderung EigentümerInnen und Erbbaurechtigte. Die Zuschüsse gelten für:

  • vorbereitende Arbeiten
  • Rankhilfen
  • Pflanzen
  • Pflanzmaßnahmen
  • Bewässerungssysteme
  • Fertigstellungspflege 
  • sowie die Nebenkosten für eine fachliche Planung und Betreuung.

Eigenleistungen werden bei nachgewiesener Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsarchitekt/-bauer/Architekt mit bis zu 60 % der Materialkosten gefördert.

Neben bekannten Kletterpflanzen wie Blauregen, Clematis und Kletterrosen gibt es weitere Möglichkeiten, die eigene Wand zu begrünen. Das kostenlose Hamburger Handbuch "Grüne Wände" informiert Eigentümer zum Thema Fassadenbegrünung. Enthalten sind auch Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Genehmigung, Brandschutz, Bautechnik, Pflege, Kosten und Pflanzenauswahl enthalten.

Wichtig: Sowohl der Zuschuss für die Fassadenbegrünung als auch die Förderung für die Dachbegrünung müssen vor Beginn des Vorhaben bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFBHH) gestellt und bewilligt werden!

 
 
 
 
Quelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFBHH)
 
 

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