Spätestens, wenn sich in einem Altbau mit Flachdach dunkle Flecken an der Decke oder den Wänden bemerkbar machen, ist eine Sanierung fällig. Dann sollte neben der Abdichtung auch die Dämmung auf den neuesten Stand gebracht werden. Denn Flachdächer aus den Sechzigern und Siebzigern entsprechen in der Regel nicht den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024). Die Bewohner:innen bekommen das am eigenen Leib zu spüren - im Winter geht Wärme verloren, im Sommer dringt Hitze ins Haus.
Mit neuer Dämmung vom Flachdach zum Plusdach
Auch bei einem noch intakten Flachdach kann sich eine zusätzliche Dämmung lohnen, den Wärmeschutz deutlich verbessern und die Lebensdauer des Daches verlängern. Ein Flachdach ist entweder als Kaltdach (belüftetes Flachdach) oder als Warmdach (unbelüftetes Flachdach) ausgeführt. Als Sonderform des Warmdachs gibt es noch das so genannte Umkehrdach, bei dem die Dämmung oben auf der Dachabdichtung aufliegt - eine gute Lösung auch für die Flachdachsanierung!
Begrenzt wird die Dämmdicke vor allem durch Einbauten wie Lichtkuppeln. Doch dank moderner Hochleistungsdämmstoffe lässt sich auch bei geringen Stärken ein guter Wärmeschutz erzielen. Für die Flachdachdämmung eignen sich feuchteunempfindliche Dämmstoffe, für Warmdächer gibt es besondere Dämmstoffe. Die Ausführung der Flachdachdämmung richtet sich also nach dem jeweiligen Aufbau.
Flachdachsanierung vom Kaltdach zum Warmdach
Das belüftete Flachdach besteht aus einer Holzbalkenlage, in der auch die vier bis zehn Zentimeter dicke Dämmung liegt. Die Dampfsperre befindet sich unter den Tragbalken. Darüber ist eine Belüftungsschicht von circa zehn Zentimetern. Den Abschluss bildet eine Brettschale, die die Dachhaut aus Bitumenpappe trägt. Bei der Sanierung wird das Kaltdach neu aufgebaut und zum Warmdach umfunktioniert. Nach der Erneuerung der Dampfbremse wird der Balkenzwischenraum komplett mit Dämmstoff verfüllt. Für einen besonders guten sommerlichen Wärmeschutz kann eine weitere Dämmschicht verlegt werden.
Flachdachsanierung vom Warmdach zum Umkehrdach
Das unbelüftete Flachdach setzt sich aus einer Stahlbetondecke, der darüber liegenden Dampfsperre mit Dämmung und der Dachhaut als mehrlagiges Bitumenpappdach zusammen. Warmdächer mit einer funktionierenden Dampfsperre lassen sich einfach und wirtschaftlich zum Umkehrdach sanieren. Dabei bleiben Dampfsperre, Dämmung und die Dachhaut erhalten. Die Dachhaut wird lediglich instand gesetzt. Darauf werden neue Spezial-Dämmplatten verlegt, mit einem Vlies abgedeckt und mit einer Kiesschüttung abgedeckt. Sollte ein Neuaufbau notwendig sein, werden die alten Dämmplatten auf der neuen Dampfsperre verlegt, darauf kommen die neuen Dämmplatten, eine neue Dachhaut und die Kiesschüttung.
Das Umkehrdach hat den Vorteil, dass die Dämmung die Dachabdichtung schützt und so die Lebensdauer des Flachdachs verlängert. Außerdem ermöglicht die druckfeste Dämmung es Eigentümer:innen, das Dach als Terrasse oder Dachgarten zu nutzen. Bei einer intakten Dachabdichtung ist es eine gute Möglichkeit, den Wärmeschutz mit relativ geringem Aufwand und überschaubaren Kosten zu verbessern.
Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Das hängt von der Förderung der Wärmepumpe ab. Haben Sie keine Fördermittel oder nur die Basis-Förderung beantragt, können Sie die ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen im GEG für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen gelten sowohl für Öl- als auch für ...
Antwort lesen »Bei einem geförderten Heizungstausch kann auch die Fachfirma die Arbeiten planen und überwachen. Zudem sind Fachunternehmer in diesem Fall ...
Antwort lesen »Ist der Keller unbeheizt, geht weniger Wärme aus dem Erdgeschoss an diesen verloren. Das reduziert zum einen die Energiekosten. Zum anderen ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Relevant ist nicht, wann Sie die Arbeiten umsetzen, sondern in welchem Kalenderjahr Sie diese beantragen. Beachten Sie ...
Antwort lesen »Wenn Ihnen der Strom der PV-Anlage zur Verfügung steht (Mietanlage) und der Ertrag ausreicht, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den Steuerbonus für die Sanierung ...
Antwort lesen »Für den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent der Kosten. Nach Rücksprache mit der KfW ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie zwar die Förderung der neuen Heizung. Den Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie jedoch nicht. Denn dieser setzt ...
Antwort lesen »Hier gelten die Ableitbedingungen für Schornsteine aus der 1. BImSchV (Absatz 2 aus § 19 der 1. BImSchV). Die Austrittsöffnung muss demnach ...
Antwort lesen »Während Alteigentümer in vielen Fällen von der Austauschpflicht im GEG befreit sind, greift diese nach einem Eigentumsübergang. Die neuen ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Denn das GEG fordert hier einen bestimmten U-Wert. Diesen erreichen Sie immer mit dem gesamten Bauteilaufbau (neu und ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort