Eine Fassadendämmung behindert die Wandatmung, ist umweltschädlich und erhöht die Brandgefahr? Diese gängigen Vorurteile sind Ihnen sicher auch schon begegnet! Denn trotz wissenschaftlich eindeutiger Sachlage bei der Fassadendämmung gibt es in der Praxis viele weit verbreitete Irrtümer, die Eigentümer:innen verunsichern.
Fakt ist: Gut gedämmte Außenwände geben fünf bis fünfzehn Mal weniger Wärme ab als ungedämmte. Der U-Wert, das Maß für den Wärmedurchgang dieser Wände, liegt bei 0,1 bis 0,2 Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Bis zu 80 Prozent ihres Heizenergiebedarfs können Eigentümer sogar einsparen, wenn sie neben der Fassade auch den Keller und das Dach dämmen sowie die Fenster erneuern - das lohnt sich in Zeiten explodierender Energiepreise bei fast allen Häusern!
Zudem hilft eine Dämmung auch im Sommer: Sie sorgt dafür, dass die Hitze erst zeitverzögert in das Haus kommt und die Wohnräume länger kühl bleiben – dieser Aspekt gewinnt an Bedeutung, da Meteorologen künftig mit mehr Hitze im Sommer rechnen. Ein guter Wärmeschutz verringert in der Regel auch die Entstehung von Schimmel. Denn die meisten Fälle von Schimelbefall gibt es in schlecht gedämmten Altbauten. Trotzdem steht immer wieder die Fassadendämmung unter dem Verdacht, Schimmelbildung zu begünstigen.
Merkblatt leistet Aufklärung für Fassadendämmung
Ein Merkblatt von Zukunft Altbau klärt nicht nur den Schimmel-Irrtum auf: Gedämmte Wände kühlen weniger schnell aus als ungedämmte und verringern dadurch die Bildung von Feuchtigkeit und Schimmel an der Innenseite der Außenwand.
Gegen Schimmel helfen übrigens auch "atmende Wandaufbauten" nicht, denn: Keine Wand – ob gedämmt oder nicht – kann "atmen". Maximal zwei Prozent der Feuchte in Innenräumen können in Form von Wasserdampfmolekülen durch die Wände nach außen wandern. Für frische und gesunde Luft in der Wohnung hilft allein gezieltes und bedarfsgerechtes Lüften.
Klassische Irrtümer: Dämmstoffe sind schädlich und kosten zu viel
Das Merkblatt thematisiert auch Vorbehalte gegenüber Dämmstoffen zur Fassadendämmung. Häufig werden diese nämlich als leicht entflammbar und gefährlich dargestellt. Dabei führt kein zugelassener Dämmstoff zu erhöhter Brandgefahr. Viele Materialien werden sogar als "schwer entflammbar" oder "nicht brennbar" eingestuft.
Immer wieder wird auch vermutet, dass Dämmstoffe der Umwelt und Gesundheit schaden. Zusatzstoffe, Fasern und Stäube sind aber kein Gesundheitsrisiko für die Hausbewohner: Sie sind fest in die Materialien eingebunden und zum Beispiel mit Gipsplatten von den Wohnräumen getrennt, so dass sie nicht an die Raumluft abgegeben werden können. An der Fassade ist die Dämmung zudem meistens außen angebracht. Alle Dämmstoffe lassen sich außerdem zurückbauen und verwerten; kein Dämmstoff gilt als Sondermüll. Negative Umweltauswirkungen müssen daher nicht befürchtet werden. Der Energieaufwand zur Herstellung amortisiert sich durch die eingesparte Energie darüber hinaus spätestens nach zwei Jahren, meistens sind es sogar nur wenige Monate.
Auch die Angst vor einer unwirtschaftlichen Investition ist bei einer professionell durchgeführten Fassadendämung unbegründet. Wird alles fachgerecht gedämmt, sparen Eigentümer:innen unterm Strich mehr ein, als sie an Mehrkosten für die energetische Sanierung aufwenden müssen. Das gilt vor allem dann, wenn eine Dämmung dann angebracht wird, wenn sowieso eine Fassadensanierung (also neuer Putz oder neue Farbe, für die ein Grüst notwendig ist) ansteht. Wird der Außenputz oder die Fassadenbekleidung zudem komplett erneuert, ist die Dämmung der Außenwände sogar Pflicht. Mit den Kosten für die Dämmung sind Eigentümer aber nicht allein: Die Fassadendämmung wird finanziell großzügig gefördert.
Das Merkblatt Dämmung von Zukunft Altbau steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung.
Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Das hängt von der Förderung der Wärmepumpe ab. Haben Sie keine Fördermittel oder nur die Basis-Förderung beantragt, können Sie die ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen im GEG für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen gelten sowohl für Öl- als auch für ...
Antwort lesen »Bei einem geförderten Heizungstausch kann auch die Fachfirma die Arbeiten planen und überwachen. Zudem sind Fachunternehmer in diesem Fall ...
Antwort lesen »Ist der Keller unbeheizt, geht weniger Wärme aus dem Erdgeschoss an diesen verloren. Das reduziert zum einen die Energiekosten. Zum anderen ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Relevant ist nicht, wann Sie die Arbeiten umsetzen, sondern in welchem Kalenderjahr Sie diese beantragen. Beachten Sie ...
Antwort lesen »Wenn Ihnen der Strom der PV-Anlage zur Verfügung steht (Mietanlage) und der Ertrag ausreicht, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den Steuerbonus für die Sanierung ...
Antwort lesen »Für den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent der Kosten. Nach Rücksprache mit der KfW ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie zwar die Förderung der neuen Heizung. Den Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie jedoch nicht. Denn dieser setzt ...
Antwort lesen »Hier gelten die Ableitbedingungen für Schornsteine aus der 1. BImSchV (Absatz 2 aus § 19 der 1. BImSchV). Die Austrittsöffnung muss demnach ...
Antwort lesen »Während Alteigentümer in vielen Fällen von der Austauschpflicht im GEG befreit sind, greift diese nach einem Eigentumsübergang. Die neuen ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Denn das GEG fordert hier einen bestimmten U-Wert. Diesen erreichen Sie immer mit dem gesamten Bauteilaufbau (neu und ...
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