Durchschnittlich 35 Jahre beträgt die Haltbarkeit eines Wärmedämm-Verbundsystems (WDVS), der häufigsten Art der Fassadendämmung. Wer sein Haus vor 20 oder 30 Jahren saniert hat, wird Schäden durch die Witterung und andere Belastungen beobachten können. Dann stellen sich schnell viele Fragen:
Erfreulicherweise wird die Antwort in vielen Fällen lauten: Das Wärmedämm-Verbundsystem kann mit einer Sanierung wieder fit für die Zukunft gemacht werden!
Alte Fassadendämmung kann durch Aufdoppelung wieder fit gemacht werden
Das Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM hat schon 2016 eine Studie durchgeführt, die technische Möglichkeiten, Potenziale, Erfahrungen und Wirtschaftlichkeit einer Aufdoppelung älterer Wärmedämm-Verbundsysteme aufzeigt. Das Ergebnis: Wer schon ein altes WDVS an den Außenwänden hat, kann diese Wände noch ein weiteres Mal dämmen. Ein in die Jahre gekommenes Wärmedämm-Verbundsystem kann durch eine so genannte Aufdoppelung verbessert werden. Im Wesentlichen werden dabei eine zweite Dämmschicht und ein neuer Putz aufgebracht. Sinnvoll ist das vor allem dann, wenn die Dämmung weniger als 10 Zentimeter dick ist.
Zweite Dämmschicht macht WDVS zukunftsfähig
Damit an den Außenwänden ein zeitgemäßer U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²*K) erreicht wird, können die Häuser problemlos mit einem zweiten Wärmedämm-Verbundsystem nachgerüstet werden. Ist beispielsweise ein Alt-WDVS mit einer Dämmschichtdicke von 6 Zentimetern auf einem üblichen Mauerwerk vorhanden, so wird ein guter U-Wert mit einer zweiten, 10 Zentimeter dicken Dämmschicht mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m*K) erreicht.
Das IFAM hat an vier Modellgebäuden untersucht, dass in Bezug auf die Außenwandfläche durch die Aufdoppelung eine Endenergieeinsparung von 19,4 bis 27,2 kWh/(m²*a) erzielt werden kann. Im Durchschnitt können etwa 22,0 kWh/(m²Wand*a) erreicht werden.
Guter Zeitpunkt für neues Wärmedämm-Verbundsystem ist Fassadensanierung
Wird an der Fassade gearbeitet - sei es wegen einer Putzausbesserung, Neugestaltung oder einem frischen Anstrich - ist das ein guter Zeitpunkt für die WDVS-Aufdoppelung. Bei einer Umfrage nach Erfahrungen mit Aufdoppelungen gaben die Hauseigentümer vor allem Schäden am Alt-System und die Verbesserung des Wärmeschutzes als Gründe für die Entscheidung zur Aufdoppelung an. Hausbesitzer sollten aber darauf achten, dass die neue Dämmung ausdrücklich für die WDVS-Sanierung zugelassen ist.
Wichtig bei WDVS mit EPS-Dämmstoff: Brandschutz beachten und verbessern
Die Sanierung des WDVS sollte auch genutzt werden, um den Brandschutz der Fassade auf einen aktuellen Stand zu bringen. Für Wärmedämm-Verbundsysteme mit dem Dämmstoff EPS (oft auch Styropor genannt) gibt es inzwischen genaue Vorschriften zum Brandschutz - der Einbau bestimmter Brandriegel ist Pflicht. Entsprechend sollte bei der WDVS-Sanierung auch die alte Dämmung an den entsprechenden Stellen aufgeschnitten werden, um die vorgeschriebenen Brandriegel zu platzieren.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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