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Expertenrat

Wann muss eine alte Ölheizung getauscht werden?

Frage von Bernd K. am 01.03.2017 

In unserem kleinen Ort mit 270 Einwohnern steht ein Gemeindehaus, das 1972 erbaut wurde. So alt ist auch die Heizöl-Heizung. Wir mit unserem Altennachmittag müssen des Öfteren frieren, weil auch die Heizkörper nicht warm werden. Es kommen laufend Monteure die auch Geld kosten. Meine Frage ist nun: Wann muss eine 1972 in einem Gemeindehaus eingebaute Heizöl-Heizung nach der neuen EnEV erneuert werden? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Paragraph 10 Absatz 1 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung gilt, dass Heizkessel für flüssige und gasförmige Brennstoffe nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden dürfen. Eine Ausnahme trifft Geräte, die bereits als Niedertemperatur- oder Brennwertkessel arbeiten.

Das Verbot betrifft damit alte Konstanttemperatur- bzw. Standardkessel, die man zum Beispiel daran erkennt, dass sie unabhängig vom Wärmebedarf im Haus immer mit gleicher Vorlauftemperatur (70 bis 90 Grad Celsius) arbeiten. Sie haben keine Einstellmöglichkeit für eine Nachtabsenkung und in der Regel auch keinen Außentemperaturfühler.

Niedertemperatur- und Brennwertkessel arbeiten dagegen modulierend. Sie Passen ihre Leistung an die Bedingungen im Haus an und sind zum Beispiel an der variablen Vorlauftemperatur erkennbar.

Alte Standardkessel takten sehr häufig. Das heißt, sie schalten sich oft ein und aus, wobei sie viel Energie verbrauchen. Im Durchschnitt erreichen sie einen Wirkungsgrad von nur 70 Prozent. Die mögliche Heizkostenersparnis nach einem Kesseltausch ist daher hoch.


Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Beitrag "EnEV 2014: Austauschpflicht für alte Heizkessel".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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