x
Expertenrat

Wann gilt eine neue Wohnung im Haus als eigene Wohneinheit?

Frage von Rene U. am 31.08.2017 

In Ihrem Beitrag steht "Sie haben bei Dachaufstockung / Dachausbau zwei Möglichkeiten der KfW-Förderung: 1. Es entsteht eine eigene Wohneinheit (eine eigene Wohneinheit ist dann gegeben, wenn es einen eigenem Eingang gibt sowie Bad + Küche gibt, eigene Anlagentechnik/Heizung ist jedoch nicht erforderlich): Die Förderung erfolgt über das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ (153)."

Ich möchte dazu wissen, ab wann es als eigene Wohneinheit mit eigenem Eingang gilt. Reicht es, wenn es eine separate Wohnungseingangstüre zu einer abgeschlossenen separaten Wohnung gibt, welche aber über dasselbe Treppenhaus zugänglich ist wie die bestehenden Wohnungen. Oder muss es von außen einen separaten Zugang / separates Treppenhaus geben? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine eigene Wohnung muss nach einem Dachausbau nicht von außen zugänglich sein. Wichtig ist, dass sie durch eine abschließbare Eingangstür von den anderen Wohneinheiten im Haus getrennt ist. Das gilt auch dann, wenn alle Wohnungen über ein "öffentliches" Treppenhaus erreichbar sind.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo