In Ihrem Beitrag steht "Sie haben bei Dachaufstockung / Dachausbau zwei Möglichkeiten der KfW-Förderung: 1. Es entsteht eine eigene Wohneinheit (eine eigene Wohneinheit ist dann gegeben, wenn es einen eigenem Eingang gibt sowie Bad + Küche gibt, eigene Anlagentechnik/Heizung ist jedoch nicht erforderlich): Die Förderung erfolgt über das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ (153)."
Ich möchte dazu wissen, ab wann es als eigene Wohneinheit mit eigenem Eingang gilt. Reicht es, wenn es eine separate Wohnungseingangstüre zu einer abgeschlossenen separaten Wohnung gibt, welche aber über dasselbe Treppenhaus zugänglich ist wie die bestehenden Wohnungen. Oder muss es von außen einen separaten Zugang / separates Treppenhaus geben?
Eine eigene Wohnung muss nach einem Dachausbau nicht von außen zugänglich sein. Wichtig ist, dass sie durch eine abschließbare Eingangstür von den anderen Wohneinheiten im Haus getrennt ist. Das gilt auch dann, wenn alle Wohnungen über ein "öffentliches" Treppenhaus erreichbar sind.