Ich möchte an einem ungedämmten Einfamilienhaus die Schlagseite verschiefern, wobei der Außenputz als solches darunter weiterhin erhalten bleibt. Sehe ich es richtig, dass ich hier nicht zu irgendwelchen Dämmmaßnahmen verpflichtet bin? Schließlich erneuere ich ja nicht den Außenputz selber.
Nach Anlage 3 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung greift die Dämmpflicht an der Fassade immer dann, wenn:
Das heißt, dass sie auch bei einer neuen Verschalung mit Schiefer dämmen müssen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Fläche weniger als 10 Prozent der Bauteilfläche des gesamten Gebäudes beträgt. In diesem Falle müssen sie nicht dämmen.
Nach §25 der Energieeinsparverordnung können sie eine Befreiung beantragen, wenn die Maßnahme wegen besonderer Umstände, durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde. Ansprechpartner ist dabei die zuständige Behörde in Ihrem Bundesland.