Unsere Eigentumswohnung liegt im oberen 3. Geschoss eines Mehrfamilienhauses mit 24 Wohnungen aus dem Baujahr 1961. Der Dachboden ist noch isoliert wie im Baujahr üblich, also fast gar nicht. Als oberste Wohnung merkt man den Wärmeverlust deutlich. Die Eigentümergemeinschaft will nicht in Dämmung investieren und genehmigt auch uns nicht, über unserer Wohnung den Dachboden durch eine Fachfirma dämmen zu lassen. Was können wir tun?
Zunächst können Sie prüfen (lassen), ob die Decke bereits dem Mindestwärmeschutz der DIN 4108-2:2013-02 entspricht. Ist das nicht der Fall, greift die EnEV und die Dachbodendämmung ist Pflicht. Darüber hinaus sorgt die Dämmung für spürbare Einsparungen der Energiekosten. Das spiegelt sich auch im Energieausweis wieder und erhöht den Wert der Immobilie. Unter Umständen hilft eine Beurteilung durch einen Energieberater aus Ihrer Region als Argument?
Ob Sie die Dämmung auf rechtlichem Wege erwirken können, lässt sich aus der Ferne leider nicht sagen. Dazu empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Experten für Baurecht aus Ihrer Region.