Aktuell wird ein Flachdach (Gebäude Baujahr 1986, steht unter Ensembleschutz) in Berlin-Charlottenburg "saniert": Dachdämmung, (blauer Hartschaum 100mm) wird beiseitegelegt, Abdichtung erneuert und Dämmung wieder verlegt! Entspricht das modernen Anforderungen?
Wurde das Gebäude bereits unter Einhaltung energiesparrechtlicher Anforderungen nach dem 31.12.1983 errichtet, gelten keine besonderen Auflagen für die Sanierung des Flachdachs. Wichtig ist nur, dass sich die energetische Qualität durch die Baumaßnahme nicht verschlechtern darf.