x
Expertenrat

Wie stark sind die Anbindeleitungen der Wärmepumpe zu dämmen?

Frage von Kurt H. am 10.11.2017 

Ich habe 2017 ein KfW 40 + Haus gebaut. Die Anbindeleitung der außenstehenden Wärmepumpe ist mit einer Isolierung von 25 % versehen. Die Rohre wurden teilweise unter der Sole, aber auch im Garten in eine Tiefe von 50 cm durch ein KG Rohr verlegt. Ist die Isolierung mit 25 % ausreichend oder muss diese nachgebessert werden (100 %)? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 14 Abschnitt 5 der Energieeinsparverordnung sind Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in Gebäuden zu dämmen. Abgesehen von Leitungen in Bauteilen zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzern und Leitungen in Durchbrüchen gilt dabei generell die 100 Prozent-Anforderung. Explizite Anforderungen an Leitungen, die sich außerhalb des Gebäudes im Erdreich befinden, gibt es dabei (abgesehen von der Dämmung zum Frostschutz) nicht. Im Sinne der Energieeinsparung ist es aber sinnvoll, diese ebenfalls zu 100-Prozent nach EnEV zu isolieren, um unnötige Wärmeverluste zu vermeiden.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Wärmepumpe

 

eBook Förderung Heizungsoptimierung

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo