Ich möchte eine 150qm Kfz-Prüfhalle bauen. Davon sind ca. 20 qm Büro. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die EnEV überhaupt einhalten muss, da die Tore die meiste Zeit offen sind und ich nur gelegentlich heizen würde, sodass in der Halle keine Minusgrade herrschen. Oder muss ich mich doch daran halten, da ein beheiztes Büro mit dabei ist?
Nach § 1 Absatz 3 gilt die EnEV nicht für Gebäude, die auf weniger als 12 Grad Celsius beheizt werden. Die Kfz-Halle fällt unter diese Ausnahme und muss daher keine Anforderungen einhalten.
Das Büro ist dagegen als eigenes Gebäude zu betrachten. Hat es weniger als 50 Quadratmeter, fällt es jedoch unter die Definition "Kleine Gebäude" nach § 2 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung. Nach § 8 der EnEV erfüllen Sie dabei alle gesetzlichen Anforderungen, wenn alle Außenbauteile den maximal zulässigen U-Werten entsprechen. Diese sind in Anlage 3 der EnEV definiert.