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Expertenrat

Was für ein Energieausweis benötige ich für ein Nichtwohngebäude?

Frage von Jochen M. am 24.08.2017 

Welcher Energieausweis wird benötigt, bei einem 7-stöckigen Geschäftsgebäude mit Laden, drei Büros und 16 gewerblich vermieteten Appartements. Reicht hier ein Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude für das gesamte Gebäude? Wenn mehrere Energieausweise benötigt werden, welchen für welches Gewerbe? Vielen Dank für eine klärende Antwort. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 17 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung können Sie für das Gewerbeobjekt einen Energieausweis auf Basis des Verbrauchs (Verbrauchsausweis) oder des Bedarfs (Bedarfsausweis) ausstellen lassen. Während dem Energieverbrauchsausweis die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre zugrunde liegen, basiert der Bedarfsausweis auf einer ausführlichen Berechnung. Im Vergleich ist der Energieverbrauchsausweis deutlich günstiger.

Nach § 22 der EnEV 2014 sind Teile eines Nichtwohngebäudes, die dem Wohnen dienen und einen nicht unerheblichen Teil der Grundfläche ausmachen, gesondert zu betrachten. Hier könnte also ein extra Energieausweis nötig sein. Für den Wohngebäudeteil ist dabei ein Bedarfsausweis zu erstellen, wenn weniger als fünf Wohnungen vorhanden sind und der Bauantrag bereits vor dem 01. November 1977 gestellt wurde.

Anhand Ihrer Angaben sind wahrscheinlich zwei Verbrauchsausweise nötig. Gewissheit gibt ein Energieberater vor Ort, den Sie zum Beispiel über unsere Energieberatersuche finden.

Mit dem Tool "Energieausweis bestellen" kommen Sie ganz einfach online zu Ihrem neuen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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