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Expertenrat

Ist ein Energieausweis für ein Blockhaus nötig?

Frage von Hans-Joachim  P. am 04.01.2018 

Braucht man für ein Holz-Blockhaus (Neubau) einen Bedarfsausweis? Es soll über eine Maklerfirma verkauft werden. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Energieeinsparverordnung und die Energieausweispflicht gelten generell für alle beheizten oder gekühlten Gebäude. Ausgenommen sind jedoch Wohngebäude, die:


  • weniger als vier Monate im Jahr beheizt werden
  • nur für eine begrenzte Zeit im Jahr beheizt werden, wenn der zu erwartende Energieverbrauch weniger als 25 Prozent des Verbrauchs ganzjähriger Nutzung beträgt. 

Neben den teilweise beheizten Gebäuden sind auch kleine Häuser (Gebäude mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50 Quadratmetern) von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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