Braucht man für ein Holz-Blockhaus (Neubau) einen Bedarfsausweis? Es soll über eine Maklerfirma verkauft werden.
Die Energieeinsparverordnung und die Energieausweispflicht gelten generell für alle beheizten oder gekühlten Gebäude. Ausgenommen sind jedoch Wohngebäude, die:
Neben den teilweise beheizten Gebäuden sind auch kleine Häuser (Gebäude mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50 Quadratmetern) von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen.