Auch ich habe ein 1950 gebautes Siedlungshaus (Lehmwände), das seit Jahren lehr steht. Es ist stark renovierungsbedürftig und im Moment nicht bewohnbar. Das Haus möchte ich jetzt verkaufen und ich weiß nicht, ob ich einen Energieausweis benötige.
Generell ist bei dem Verkauf eines alten Hauses mit weniger als vier Wohnungen ein Bedarfsausweis zu erstellen. Dabei untersucht ein Energieberater das Gebäude genau und berechnet den aktuellen Energiebedarf. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, ist nach § 16 Abs. 5 kein Energieausweis nötig. Ob das Haus unter Denkmalschutz steht und die Ausnahmen zutreffen, weiß in der Regel das zuständige Amt für Denkmalschutz.