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Expertenrat

Gibt es aktuell Zuschüsse für einen altersgerechten Badumbau?

Frage von Richard Ludwig  U. am 19.02.2018 

Ich möchte mein uraltes Bad altersgerecht (noch nicht behindertengerecht umbauen). Größe 3.70m mal 1,70m. Wie folgt: Wanne heraus, begehbare Dusche (0,90m mal 1,70m) über die volle Breite, große rechtwinklige Haltestangen und Sitz hinein, Dusch-WC, (Höhe noch bestimmbar), ca.30 cm Platz zwischen den Objekten, alle Objekte auf einer Seite, sodass mit Rollator oder schmalem Rollstuhl hineingefahren werden kann. Eingangstür in normaler Breite, da ein Umbau jeden Zuschuss übersteigen würde. Bei Bekannten haben wir diese Situation als funktional gesehen. Angebote sind eingeholt. Es könnte 20.000,00 Euro kosten. Das Bad kann ich aus Rücklage und Freundeshilfe finanzieren. Können Sie mir bald sagen, ob bei den gegebenen Verhältnissen ein Zuschuss gegeben werden kann? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Generell gibt es verschiedene Ansätze für die Förderung eines barrierefreien Badezimmers. Ein Erster wäre ein Zuschuss der Pflegekasse. Hier bekommen Sie bis zu 4.000 Euro, wenn Sie eine entsprechende Pflegestufe haben.

Eine Alternative ist die Förderung über die KfW-Programme 159 und 455. Während Sie über das Programm 159 "Altersgerecht Umbauen – Kredit" günstige Darlehen bekommen, vergibt die Bank über das Programm 455-B "Altersgerecht Umbauen – Investitions­zuschuss - Barriere­reduzierung" Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Da für das Jahr 2018 bisher noch keine neuen Mittel für das Programm bewilligt wurden, ist hier aktuell leider keine Antragstellung möglich. Experten gehen jedoch davon aus, dass die neue Bundesregierung die Fördertöpfe auch in diesem Jahr wieder auffüllen wird. Wann das passiert, bleibt jedoch abzuwarten. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen der KfW, die in jedem Fall vor dem Baubeginn zu beantragen sind, geben wir im Beitrag "Förderung für die barrierefreie Badsanierung".

Die dritte Möglichkeit ist die Förderung der Handwerkerkosten. Hier bekommen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerker über die Steuer erstattet. Wie das im Detail funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

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