Ich beabsichtige, in einem Mehrfamilienhaus eine 18-Jahre alte Therme gegen eine Brennwerttherme auszutauschen. Gibt es hierfür einen Zuschuss? Bitte um Mitteilung einer Telefonnummer für weitere Fragen.
Einen Zuschuss der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) bekommen Sie nur als Eigentümer/Ersterwerber eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten sowie einer Wohnung oder als Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen.
Ist das der Fall, erhalten Sie 10 Prozent für den Einau einer neuen Gas- oder Öl-Brennwertheizung. Die Mittel bekommen Sie jedoch nur, wenn die neue Heizung dauerhaft im Brennwertbetrieb arbeiten kann. Voraussetzung dafür ist eine niedrige Rücklauftemperatur, die Sie zum Beispiel durch optimal ausgelegte Heizflächen oder eine Flächenheizung erreichen.
Alternativ zum Zuschuss über das Programm 430 der KfW können alle, die Wohnraum modernisieren möchten, auch ein zinsgünstiges Darlehen über das Programm 152 der KfW beantragen. Hier bekommen Sie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent für die neue Brennwertheizung.
Wichtig ist, dass Sie die Mittel in jedem Fall noch vor dem Beginn der Bauarbeiten mit einem Experten der Energie-Effizienz-Experten-Liste beantragen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch im Beitrag "Förderung für Gasheizung und Ölheizung". Fragen können Sie unter der Telefonnummer 0800 539 9002 direkt an die KfW stellen.