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Expertenrat

Was gibt es bei der Förderung für eine Haustür zu beachten?

Frage von Daniel D. am 08.09.2017 

Es geht um den Einbau einer neuen Haustür in einem Altbau. Muss der Ausschreibungstext als Monteur, Verkäufer oder Händler laut EnEV bestimmte Punkte enthalten? Ist außer dem U-Wert noch etwas zu beachten? Das Haus hat bisher keine Außendämmung. Es ist ein Altbau. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Antwort auf Ihre Frage ist grundsätzlich von der Art der Förderung abhängig. Denn hier können Sie Programme zur energetischen Sanierung (151/152, 430) oder Programme für mehr Einbruchschutz (159/455) nutzen.

Nutzen Sie die Förderung zur energetischen Sanierung genügt ein U-Wert von 1,3 W/m²K. Dieser sollte aus dem Ausschreibungstext hervorgehen. Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Fördermittel bereits vor dem Beginn der Bauarbeiten mit einem Energieberater beantragen müssen. Während Sie sich für Darlehen an die Hausbank wenden, funktioniert die Beantragung von Zuschüssen einfach über das Onlineportal der KfW.

Geht es um Fördermittel aus dem Programm zum Einbruchschutz, muss die neue Tür neben dem U-Wert von 1,3 W/m²K (wenn Teil der thermischen Gebäudehülle) auch die Widerstandsklasse RC2 der DIN EN 1627 einhalten. Auch diese Informationen sollten direkt aus dem Ausschreibungstext hervorgehen. Die Mittel sind auch hier vor dem Beginn der Arbeiten über eine Bank oder das KfW-Onlineportal zu beantragen. Ein Energieberater ist nicht nötig.

Die wichtigsten Informationen zur Förderung haben wir im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür" noch einmal zusammengestellt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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