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Expertenrat

Wie kann ich die Förderung für eine neue Haustür zum Einbruchschutz beantragen?

Frage von Günter Z. am 19.09.2017 

Ich beabsichtige bei meinem Eigenheim eine vorhandene Eingangstür (Holztür mit Fenster, einfache Schließung mit Schließzylinder) durch eine neue Haustür, zum Zwecke des verbesserten Einbruchschutzes, einzubauen. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob diese Maßnahme gefördert wird und was ich dafür tun muss, in den Genuss der Förderung zu gelangen. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bauen Sie eine neue Haustür ein, um den Einbruchschutz zu erhöhen, bekommen Sie eine Förderung von der Kreditbank für Wiederaufbau. Dabei haben Sie die Wahl zwischen zinsgünstigen Darlehen (Programm 159) oder einmaligen Zuschüssen (Programm 455).

In beiden Fällen darf der U-Wert der Tür nicht schlechter als 1,3 W/m²K sein. Außerdem muss die Haustür auch den Anforderungen der Widerstandsklasse 2 (RC2) der DIN EN 1627 entsprechen. Beide Angaben bekommen Sie vom jeweiligen Hersteller der Tür.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Sie die Fördermittel in jedem Fall vor dem Beginn der Arbeiten beantragen müssen. Während das bei Darlehen einfach über Ihre Bank funktioniert, bekommen Sie Zuschüsse über das Onlineportal der KfW.

Im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür" haben wir die wichtigsten Informationen zur Förderung für Sie noch einmal zusammengestellt.

Bei der Zuschussvariante gab es übrigens kürzlich eine Änderung. Nun bekommen Sie 20 Prozent Förderung auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Kosten. Die übrigen Ausgaben werden nach wie vor mit 10 Prozent bezuschusst. Kostet ihre Tür zum Beispiel 4.000 Euro, bekommen Sie 20 % von 1.000 Euro + 10 % von 3.000 Euro = 500 Euro erstattet. Mit einer Sperrfrist von 12 Monaten darf für jedes Haus nur ein Förderantrag für das Programm 455 im Jahr gestellt werden. Alles Wichtige dazu entnehmen Sie auch dem Beitrag "Ab sofort gestaffelte KfW-Zuschüsse für Einbruchschutz"


Ein kostenfreies und für Sie unverbindliches Angebot für eine neue Haustür bekommen Sie übreigens über unser Angebotstool für die Haustür.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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