Wir sind in der Planung, in unser Einfamilienhaus eine neue Haustür einzubauen. Unser Haus ist Bj. 1975. 2015/ 16 wurde Dach, Fenster und Außenwanddämmung vorgenommen. Für die Haustür gibt es zwei verschiedene Förderungen. 1) Im Programm 430 - Wärme Energieeffizienz und 2) Im Programm 455 - Einbruchschutz. Die neue Haustür hat einen U-Wert von 0,80 und ist mit Einbruchschutz nach RC2 DIN EN 1627. Nun die Frage: Kann ich beide Förderungen, sowohl die 430 und 455, in Anspruch nehmen?
Generell können Sie beide Programme zur Förderung im Haus nutzen. Für das gleiche Produkt, in Ihrem Fall die Haustür, ist jedoch nur ein Programm zulässig. Günstiger wäre dabei wohl das Programm 455-E "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss - Einbruchschutz". Denn hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus beträgt die Zuschusshöhe 10 Prozent. Auch ein Energieberater ist hier nicht erforderlich.
Alles Wichtige haben wir Ihnen im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür" noch einmal zusammengestellt