Wir besitzen ein 2-Familienhaus mit 2 Haustüren. Können wir für beide Türen unabhängig voneinander Fördermittel beantragen oder sollten wir die Maßnahme zusammenlegen?
Entscheiden Sie sich für Fördermittel aus dem Programm 455 "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss - Einbruchschutz" der KfW, können Sie nur einen Antrag im Jahr stellen. Auf diese Weise möchte die KfW die begrenzten Mittel im Fördertopf auf möglichst viele Haushalte verteilen. Sie müssten die Fördermittel für beide Türen dann gemeinsam beantragen oder 12 Monate warten, bevor Sie den zweiten stellen.
Generell ist die Förderung über das Programm 455 zu empfehlen, da hier kein Energieberater nötig ist und die ersten 1.000 Euro mit 20 Prozent bezuschusst werden. Voraussetzung ist, dass die Tür effizient und einbruchhemmend ist. Sie muss also einen U-Wert von 1,3 W/m²K und die Widerstandsklasse RC2 der DIN EN 1627 erreichen. Gehört die Tür nicht zur Wärme umschließenden Hüllfläche des Gebäudes, bestehen keine Anforderungen an den U-Wert.
Wählen Sie die Fördermittel aus dem Programm 430 "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss" der KfW können Sie die Anträge theoretisch auch ohne Sperrfrist getrennt voneinander stellen. In diesem Fall benötigen Sie aber auch zwei Bestätigungen von einem Energieberater, den Sie jeweils bezahlen müssten. Die Zuschusshöhe beträgt hier 10 Prozent, sofern die Tür einen U-Wert von mindestens 1,3 W/m²K erreicht. In diesem Fall lohnt es sich finanziell eher, beide Türen mit einmal zu tauschen und auch nur einen Antrag zu stellen.
Wichtig: Die Mittel sind in jedem Fall vor dem Beginn der Umbauarbeiten zu beantragen.
Weitere Informationen zur Förderung der neuen Haustür bekommen Sie im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür".
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