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Expertenrat

Wir sind dabei unsere Heizungsanlage zu sanieren. Bekommen wir dafür Fördermittel?

Frage von Marie D. am 03.02.2018 

Wir modernisieren zur Zeit unser Haus vollständig. Das Dach ist neu gedämmt, die Fassade ist ungedämmt. Wir haben einen wasserführenden Kamin mit 11kW, 500l Pufferspeicher mit 1 Spirale, 200l Boiler mit 2 Spiralen. Diese Posten sind bereits vorhanden. Verrohrung wird vollständig erneuert. Boiler und Pufferspeicher im Dezember 2017 gekauft. Wir möchten jetzt dazu eine Vakuum-Röhrenkollektor-Anlage bis 8 qm kaufen und eine Brennwerttherme bis 24 kW.

Wir bräuchten dazu Informationen, was gefördert wird und wer und wo man die Anträge stellen muss. Auch was man beim Kauf beachten muss. Und eventuell Produktempfehlungen, welche Anlagen oder Hersteller zu bevorzugen sind.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Während Sie bei der Dachdämmung nur noch die Handwerkerkosten fördern lassen können, gibt es für die Heizung gleich mehrere Möglichkeiten. So gibt es Fördermittel für die neue Brennwertheizung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Über die Programme 152 und 430 erhalten Sie dabei Darlehen bzw. Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der Kosten. Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor dem Beginn der Bauarbeiten mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes beantragen. Das muss unbedingt vor dem Beginn der Baumaßnahmen erfolgen. Die wichtigsten Informationen dazu geben wir Ihnen im Beitrag "Förderung für Gasheizung und Ölheizung".

Für die Solaranlage können Sie Fördermittel über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen. Das muss seit 2018 ebenfalls vor dem Beginn der Bauarbeiten erfolgen. Im Beitrag "Förderung für Solarthermie und Pufferspeicher" haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Entscheiden Sie sich für die BAFA-Förderung, bekommen Sie auch einen Zuschuss in Höhe von mindestens 500 Euro für die neue Gasheizung. Dieser ist jedoch nicht mit der KfW-Förderung kombinierbar.

Haben Sie weitere Fragen zur Förderung, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater vor Ort oder den Fördergeld-Service von unserem Partner Wüstenrot.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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