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Expertenrat

Bekomme ich einen Zuschuss für eine neue Scheitholzvergaserheizung, wenn der alte Kessel der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegt?

Frage von Thomas V. am 10.04.2018 

Ich habe vor ca. 2 Jahren von meinem Vater das elterliche Wohnhaus übertragen bekommen. Mein Vater hat ein Wohnrecht und bewohnt es auch noch. Da ich die Heizungsanlage modernisieren möchte, bisher alter Ölbrenner auf moderne Brennwertölheizung + Scheitholzvergaser mit Pufferspeicher, meine Frage: Erhalte ich eine Bezuschussung von der BAFA oder tritt bei mir der Ausschluss wegen der Nachrüstpflicht nach § 10 EnEV in Kraft. Habe ich überhaupt eine Chance auf Bezuschussung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie können sowohl Zuschüsse über die KfW als auch über das BAFA beantragen. Von der KfW bekommen Sie einen Zuschuss oder einen zinsgünstigen Kredit für die neue Öl-Brennwertheizung. Wichtig: Ein Energieberater muss die Maßnahme vor der Antragstellung prüfen und gegenüber der KfW bestätigen, dass alle Voraussetzungen eingehalten sind. Relevant sind hier die Programme 152 (Kredit) und 430 (10-Prozent-Zuschuss). Über die KfW können Sie auch den Zuschuss für das sogenannte Heizungspaket (Heizungstausch + Dämmmaßnahme am Gebäude) beantragen. In diesem Fall bekommen Sie einen höheren Zuschuss, sofern die alte Heizung noch nicht der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegt (betrifft nur Heizungspaket).

Weitere Informationen geben wir im Beitrag "Förderung für Gasheizung und Ölheizung".

Das BAFA vergibt Fördermittel für den Scheitholzvergaserkessel. Dabei erhalten Sie pauschal 2.000 Euro. Ist die Heizung mit einem Partikelabscheider oder einer Einrichtung zur Brennwertnutzung ausgestattet, steigen die Zuschüsse im Bestand auf bis zu 5.250 Euro an. Voraussetzung ist, dass die alte Heizung mindestens zwei Jahre in Betrieb war.

Welche Voraussetzungen außerdem bestehen und wie Sie die Mittel beantragen können, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung für Hackschnitzelheizung und Scheitholzheizung".

Wichtig: In jedem Fall müssen Sie die Förderung noch vor dem Beginn der Bauarbeiten beantragen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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