Wir beabsichtigen die Sanierung eines Einfamilienhauses aus dem Jahr 1966 mit Dachdämmung und -ausbau, neuen Fenstern und dem Wechsel von einer Ölheizung auf eine Gasheizung.
Fördermittel wären als Zuschuss interessant, denn die Finanzierung per se steht. Wie und bei wem ist so eine Förderung zu beantragen?
Fördermittel erhalten Sie über das Programm 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW). Diese müssen Sie unbedingt vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen über das Online-Zuschuss-Portal der KfW beantragen. Ein Energieberater aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes prüft vor Ort, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und erstellt Ihnen die nötige Bestätigung zum Antrag. Die Kosten für den Berater sind generell förderfähig.
Wie Sie die Fördermittel der KfW richtig beantragen, haben wir auch im Beitrag „KfW-Förderung richtig beantragen“ zusammengestellt.
Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen der einzelnen Maßnahmen finden Sie hier: