Wie verhält es sich mit der Pflicht für Brennwertheizungen, wenn zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss eine "alte" Heizung defekt ist und nur noch Brennwertgeräte zu erwerben sind. Es gibt aber nur einen Schornstein. Kann man die Nachbarn oberhalb ebenfalls dazu verpflichten, die Heizung auszutauschen?
Durch das Verbot der Produktion von Niedertemperaturheizungen dürfen Sie nur noch Geräte kaufen, die bereits vor dem 26. September 2015 gefertigt wurden. Für die Installation einer Gas-Brennwerttherme gelten hingegen höhere Anforderungen an die Abgasführung. So muss diese feuchteunempfindlich sein.
In Ihrem Fall gibt es verschiedene Lösungen, die jedoch vor Ort zu prüfen sind. Eine Variante wäre die Installation einer gemeinsamen Heizung für Sie und Ihren Nachbarn. Das senkt die Kosten für Wartung und Überprüfung, sorgt für geringere Heizkosten und schafft Platz in wenigstens einer der beiden Nutzeinheiten. Alternativ könnten Sie beide Heizgeräte sanieren oder separate Abgasleitungen verlegen. Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Abgase auch waagerecht aus der Fassade leiten oder ein zusätzliches Abgassystem an der Außenwand über Dach führen.
Welche Möglichkeit in Betracht kommt, lässt sich aus der Ferne jedoch nicht sagen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Dieser muss die Anlage letztlich ohnehin abnehmen.