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Expertenrat

Muss ich den Kessel tauschen, wenn ich eine Wohnung im Hotel als Eigentümer bewohne?

Frage von Lars S. am 11.06.2018 

Muss bei einer Gebäudekombination aus privater Wohnung der Eigentümer und Hotel inkl. Restaurant der Standardheizkessel ausgetauscht werden, auch wenn das Objekt vor 2002 vom Eigentümer bewohnt war? Laut EnEV müssen ja bei Nichtwohngebäuden alle Standardkessel ausgetauscht werden, die älter als 30 Jahre sind. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Ausnahme zum Kesseltausch trifft lediglich für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten zu (EnEV §10 Abschnitt 4). Bei der Kombination einer Wohnung mit Hotel und Restaurant handelt es sich um ein größeres Gebäude, für das die Austauschpflicht vermutlich besteht. Da die Bundesländer mit den Anforderungen der Energieeinsparverordnung unterschiedlich umgehen, erhalten Sie eine sichere Antwort nur von der entsprechenden Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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