Muss bei einer Gebäudekombination aus privater Wohnung der Eigentümer und Hotel inkl. Restaurant der Standardheizkessel ausgetauscht werden, auch wenn das Objekt vor 2002 vom Eigentümer bewohnt war? Laut EnEV müssen ja bei Nichtwohngebäuden alle Standardkessel ausgetauscht werden, die älter als 30 Jahre sind.
Die Ausnahme zum Kesseltausch trifft lediglich für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten zu (EnEV §10 Abschnitt 4). Bei der Kombination einer Wohnung mit Hotel und Restaurant handelt es sich um ein größeres Gebäude, für das die Austauschpflicht vermutlich besteht. Da die Bundesländer mit den Anforderungen der Energieeinsparverordnung unterschiedlich umgehen, erhalten Sie eine sichere Antwort nur von der entsprechenden Stelle in Ihrem Bundesland.