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Expertenrat

Wer haftet für die Beseitigung von Schimmel bei unsachgemäßer Ausführung?

Frage von Oliver V. am 16.11.2016 

Unser Haus ist in der Silvesternacht (2015/16) abgebrannt. Mittlerweile ist alles wieder aufgebaut. Allerdings hat sich an den Hinterwänden der neuen Einbauküche Schimmel gebildet - wahrscheinlich aufgrund von Restfeuchte. Wer kommt für die Beseitigung des Schadens auf? Aus meiner Sicht liegt die Verantwortung hier beim ausführenden Gewerk. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine zuverlässige Antwort auf Ihre Frage können wir Ihnen leider nicht geben, ohne die Gegebenheiten vor Ort genau zu kennen. Wir empfehlen Ihnen daher die Begutachtung durch einen Sachverständigen vor Ort. Einen Experten aus Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel im Verzeichnis des deutschen Holz- und Bautenschutzverbandes e.V.

Weitere Informationen zum Thema Bautrocknung nach einem Neubau finden Sie auch im Beitrag "Das Haus vor dem Einzug gründlich trocknen

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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