Meinem Bruder ist das Erdgeschoss abgebrannt. Das Haus ist eingeschossig mit Flachdach. Welche Vorschrift schreibt zwingend vor, wie Dick die Dämmung sein muss bei der Decke über UG. Die Versicherung beruft sich auf gleiche Art und Güte, also Estrich ohne Dämmung. Das abgebrannte Haus wurde 1972 erstellt und war nicht gedämmt.
In Ihrem Fall gelten § 9 und Anlage 3 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung. Hier steht, dass Decken zu unbeheizten Räumen zu dämmen sind, wenn sie erstmals eingebaut oder ersetzt werden. Gleiches gilt auch dann, wenn:
Es gilt ein U-Wert von 0,30 W/m²K als Grenzwert. Ist die Dämmstärke technisch begrenzt, sind die Anforderungen auch dann erfüllt, wenn Sie die maximal mögliche Stärke mit Dämmstoffen der WLG 035 einbauen. Bei Einblasdämmstoffen ist eine WLG von 045 ausreichend.
Nach § 25 der EnEV können Sie auch eine Befreiung wegen besonderer Härte beantragen. Dazu wenden Sie sich an die entsprechende Stelle in Ihrem Bundesland.