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Expertenrat

Bekommen wir einen Zuschuss für die neue Heizung im Mehrfamilienhaus?

Frage von Gabriele R. am 28.05.2018 

Mir gehören 2 Etagenwohnungen in einem 8-Familien-Haus. Die Wohnungen sind alle vermietet. Wir möchten eine Gas-Brennwertheizung evtl. mit Solarthermie einbauen. Bisher besteht eine normale Ölheizung. Gibt es eine Möglichkeit, hierfür einen Zuschuss zu bekommen? Wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zuschüsse für eine neue Gasheizung gibt es über das Programm 430 der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Zur Verfügung stehen die Mittel jedoch nur privaten Eigentümern, die ein Haus sanieren oder ein saniertes Haus kaufen möchten. Neben Eigentümern oder Ersterwerbern von Ein- und Zweifamilienhäusern werden dabei auch Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen gefördert.

Trifft eine der Voraussetzungen zu, gibt es einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Kosten für eine neue Brennwertheizung. 15 Prozent gibt es, wenn Sie bei der Sanierung auch die alte Anlage optimieren. 


Alternativ können Sie auch ein zinsgünstiges Darlehen über das Programm 152 der KfW beantragen. Dieses enthält einen Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent für die neue Heizung bzw. 12,5 Prozent für den Tausch und die Optimierung der alten Anlage. 

Welche technischen Voraussetzungen bestehen und wie die Mittel zu beantragen sind, erklärt der Beitrag "Förderung für Gasheizung und Ölheizung".


Entscheiden Sie sich für die Solarthermie, gibt es Zuschüsse vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Hier erhalten Sie auch im Mehrfamilienhaus mindestens 500 Euro für Anlagen zur Warmwasserbereitung und 2.000 Euro für Solaranlagen, die dazu auch die Heizung unterstützen. Darüber hinaus bekommen Sie einen Bonus in Höhe von 500 Euro für den Heizungstausch und noch einmal 10 Prozent der anfallenden Kosten für eine optionale Optimierung der alten Heizungsanlage im Haus. 


Die wichtigsten Informationen zu diesem Programm haben wir im Beitrag "Förderung für Solarthermie und Pufferspeicher" zusammengestellt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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