Mein Haus wurde 1958 in NRW gebaut. Abstandflächen waren in NRW 2,50 Meter. Im Bebauungsplan wurde das so genehmigt. Meine Vorfahren setzten die Hauswand allerdings mit nur 2,32 Meter Abstandsfläche. 1980 kam eine ca. 25 cm dicke Wärmedämmung hinzu. Ich habe das Haus vor zwei Jahren übernommen. Ein seit 35 Jahren neben mir wohnender Nachbar sagt mir seit einem Jahr, ich müsste die Wärmedämmung abbauen und das Haus zurückbauen.
Uns sind keine Fälle bekannt, in denen Grenzstreitigkeiten zum Abbau der Wärmedämmung geführt haben. Teilweise erlauben Gerichte sogar, die vom Gesetzgeber geforderte Dämmung geringfügig über die Grenze ragen zu lassen. Bei Ihnen bleiben trotz Dämmung mehr als 2 Meter Abstand, wodurch das Nachbargrundstück nicht beeinträchtigt wird.
Aus der Ferne können wir Ihnen jedoch leider keine rechtsverbindliche Antwort geben. Diese erhalten Sie von einem Experten für Baurecht oder einem Berater des Verbandes privater Bauherren e.V..