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Expertenrat

Wer kann den Zuschussantrag für eine Sanierungsmaßnahme stellen?

Frage von Herr K. am 22.11.2019 

Kann der Zuschussantrag direkt von uns (Kachelofenbaubetrieb) eingereicht werden? Die Kosten für den Berater übersteigen den zu erwartenden Zuschussbetrag deutlich. Kosten der Maßnahme mit Material ca. 4500 €.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zuschüsse über das KfW-Programm zum energetischen Sanieren beantragen Hausbesitzer direkt online über das Zuschussportal der KfW. Übernehmen andere Personen als die Zuschussempfänger die Beantragung, ist eine Vollmacht zur Antragstellung erforderlich. 


Wichtig ist in jedem Fall auch die Kennnummer zur Bestätigung eines Energieberaters aus der Energie-Effizienz-Expertenliste des Bundes (BzA-ID). Die Kosten des Beraters sind dabei ebenfalls förderfähig. Wichtig zu wissen: Die Kosten der Fachexperten sind nicht gesetzlich geregelt. Hier lohnt es sich also, verschiedene Angebote zu vergleichen.

Fördermittel für das Heizen mit erneuerbaren Energien (Pelletofen, Holzheizung, Wärmepumpe, Solarthermie) sind über das BAFA zu beantragen. Hier ist keine Bestätigung eines Energieberaters erforderlich.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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