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Expertenrat

Kann ich die bestehende Dachdämmung anrechnen, um die Vorgaben der EnEV zu erfüllen?

Frage von Matthias S. am 19.02.2020 

Unser Dach hat eine Zwischensparrendämmung von 16cm (Glaswolle mit Alu kaschiert). Diese Dämmung wurde in den Jahren zwischen 1980 bis 1986 nachträglich eingebracht. Ein genaueres Einbaudatum lässt sich leider nicht mehr ermitteln. Wir möchten nun das Dach mit Trapezblechsandwichpaneelen neu eindecken. Dazu folgende Fragen: Kann man die bestehende alte Zwischensparrendämmung mit in die Berechnung des neuen U- Wertes einbeziehen, um die Anforderungen der EnEV zu erreichen (Sandwichpaneelen werden dann schwächer)? Ist es besser, die alte Dämmung nicht zu berücksichtigen (lässt sie drin oder entsorgt sie) und die Sandwichpaneelen entsprechend dick auszulegen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist es möglich und sinnvoll, die bestehende Dachdämmung in der Konstruktion zu belassen. Sie können die Mineralwolle auch beim Nachweis der EnEV-Anforderungen anrechnen lassen. Wichtig ist jedoch, dass die Dämmebene intakt und trocken ist. Das sollte ein Experte feststellen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Energieberater finden Sie zum Beispiel in unserer Datenbank oder der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dank staatlicher Förderung klären die Experten der Verbraucherzentrale Detailfrage vor Ort für pauschal 30 Euro.

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