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Expertenrat

Ist ein Briefschlitz in der neuen Haustür ein Ausschlusskriterium für den KfW-Zuschuss?

Frage von Johannes P. am 21.10.2018 

Bei meinem Wohnhaus wurde die alte schlecht isolierte Holztür gegen eine sichere und wärmeffizientere Alu-Tür im Sept. 2018 ausgetauscht. Allerdings hat die neue Tür einen mit Bürsten versehenen Briefschlitz (250 mm x 45 mm). Die Fachfirma sagte mir, ich könnte wegen des Briefschlitzes keinen Zuschuss beantragen. Stimmt das?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ein Briefschlitz allein ist kein Ausschlusskriterium für den KfW-Zuschuss! Allerdings muss die neue Haustür für die Förderung bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie darf einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m²•K) haben. Ob das in Ihrem Fall so ist, können Sie Ihren Unterlagen entnehmen. Grundsätzlich kommt ein Zuschuss im Programm Energieeffizient Sanieren in Betracht (dafür braucht man einen Effizienzexperten) oder im Einbruchschutz-Programm (dafür braucht man keinen Experten, aber die Haustür muss zusätzlich einen bestimmten Einbruchschutz erfüllen). Die Schwierigkeit in Ihrem Fall: Der Zuschuss der KfW muss immer vorher beantragt werden! Da Ihre Haustür schon im September ausgetauscht wurde, ist eine Förderung leider nicht mehr möglich.

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