Gilt der Zuschuss auch, wenn man bereits eine Pelletheizung betreibt und diese gegen einen Holzvergaserkessel austauschen möchte?
Ja! Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schreibt lediglich vor, dass die alte Heizung mindestens zwei Jahre in Betrieb gewesen sein muss. Außerdem muss die neue Holzheizung die hohen Voraussetzungen erfüllen. Ist das der Fall, bekommen Sie einen Zuschuss von 35 Prozent über das BAFA-Programm Heizen mit erneuerbaren Energien. Wichtig: Die Förderung ist unbedingt vor Beginn der Sanierung zu beantragen. Andernfalls bleibt Ihnen im selbst bewohnten Haus die steuerliche Abschreibung der Sanierungskosten für den Heizungsaustausch.