x
Expertenrat

Wie hoch sind die Neubauanforderungen bei einer Dachdämmung?

Frage von Rico S. am 12.02.2019 

Entspricht eine 140er Aufsparrendämmung mit 032 WLG im Neubau den Anforderungen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um einen Neubau, fordert die Energieeinsparverordnung eine hohe energetische Qualität des gesamten Gebäudes. Dabei legt die Verordnung unter anderem Grenzwerte für den Primärenergiebedarf und den spezifischen Transmissionswärmeverlust fest. Letzterer bezieht sich auf alle Außenbauteile des Gebäudes und darf für freistehende Wohnhäuser mit einer Nutzfläche von bis zu 350 Quadratmeter 0,40 W/m²K betragen. Der Wert schließt die U-Werte aller Bauteile ein, für die es im Einzelnen keine definierten Anforderungen gibt. Eine Orientierung bietet aber das in der EnEV enthaltene Referenzgebäude. In diesem erreicht das Dach einen U-Wert von 0,20 W/m²K. Mit der von Ihnen beschriebenen Dämmstärke erreichen Sie einen U-Wert von 0,22 W/m²K oder besser. Ob das Haus den EnEV-Anforderungen entspricht, zeigt ein EnEV-Nachweis. Dieser ist bei jedem neu zu errichtenden Gebäude auszustellen.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Dach/Dachboden

 

Newsletter-Abo