Das Spitzdach eines Einfamilienhauses (60 Jahre alt) soll neu gedeckt werden. Es gibt eine Zwischensparrendämmung mit 10 cm Styropor. Außerdem ist die Bodenplatte gedämmt. Muss eine weitere Dämmung von außen aufgebracht werden? Damit müsste das ganze Dach höher gesetzt werden.
Nach aktuell gültiger Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) greifen die Anforderungen nur dann, wenn die Dachfläche innen an beheizten Wohnraum grenzt. Ist das der Fall, müssen Sie die U-Werte der EnEV einhalten, sofern das Dach die energiesparrechtlichen Vorschriften vom Jahre 1984 seit dem Bau oder einer Sanierung noch nicht einhält. Durch die vorhandene Zwischensparrendämmung dürfte diese Anforderungen erfüllt sein, sodass keine zusätzliche Dämmung erforderlich ist. Leider können wir die Konstruktion aus der Ferne nicht richtig einschätzen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen im Zweifel die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region.
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