Wird die Lu..po.Therm Wärmereflexionsmatte B2+8 von der KfW anerkannt und gefördert, wenn wir damit das Dach dämmen wollen?
Voraussetzung für die Förderung einer Dämmmaßnahme, ist das erreichen eines bestimmten U-Werts. Dabei müssen Bauteile eine vorgegebene energetische Qualität einhalten, sodass sie bei kalten Außentemperaturen möglichst wenig Wärme verlieren. In Bezug auf das Dach beträgt der maximal zulässige U-Wert 0,14 W/m²K.
Ob dieser eingehalten wird, hängt im Wesentlichen von der Stärke und der Wärmeleitgruppe der Dämmung ab. Unabhängig vom eingesetzten Produkt, muss ein Energieberater die erreichte Qualität gegenüber der KfW bestätigen. Da wir aktuell keine verbindlichen Angaben zu den Eigenschaften der Wärmereflexionsmatten gefunden haben, ist diese Bestätigung in der Praxis eventuell nicht möglich. Die Maßnahme wird dann nicht gefördert.