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Expertenrat

Wir möchten an unserem Mittelreihenhaus von BJ. 1955 die Dacheindeckung zu erneuern, Dämmung ist 8 Jahre alt. Greift da auch die EnEV?

Frage von Torsten W. am 01.07.2015 

Wir möchten an unserem Mittelreihenhaus von BJ. 1955 die Dacheindeckung zu erneuern, die Dämmung hat WLG 040 und ist 8 Jahre alt und Sparren sind voll Gedämmt. Sparrenstärke beträgt 160 mm, greift auch da die EnEV, und wie sieht es mit einer KFW Förderung aus? 

Antwort von Andreas Skrypietz von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)  

Grundsätzlich greift auch hier die Energieeinsparverordnung – EnEV. Da aber Ihr Dach nach dem 31.12.1983 erneuert wurde, müssen Sie Ihr Dach nicht an die aktuellen Anforderungen der EnEV anpassen.

Wenn Sie allerdings KfW Mittel für Einzelmaßnahmen in Anspruch nehmen wollen, muss das neue Dach die besonderen Anforderungen der KfW für Einzelmaßnahmen erfüllen. Da die Einhaltung der EnEV gesetzlicher Standard ist, werden von der KfW nur Maßnahmen gefördert, die oberhalb dieses Standards liegen.

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