Wir sind seit 2015 Besitzer eines Altbaus. Im Zuge meiner Dachsanierung (Haus Baujahr 1950 - erstes Dach) habe ich mir auch ein paar Gedanken zur Fassade gemacht. Die Außenwand besteht lediglich aus 24 cm Hohlblock, wurde aber vom Vorbesitzer mit ca 5-6 cm gedämmt. Mit meinen Verbrauchswerten bin ich zufrieden - ca. 16.000 kWh Gasverbrauch bei 115 qm für 4 Personen - alle Räume sind beheizt.
Aufgrund dessen möchte ich die Außenfassade nicht mehr dämmen, höchstens in 20 Jahren einen neuen Putz auftragen. Laut EnEV müssen bei einem neuen Putz die U-Werte eingehalten werden - die ich nicht habe. Aber die alte Dämmung aufzudoppeln oder rauszureißen und neu aufzubringen ist ja nicht wirtschaftlich. Zudem müssen der Dachüberstand und die Regenrinnen angepasst werden.
Wie ist folgender Passus zu verstehen: „Das gilt allerdings nicht für denkmalgeschützte Häuser und für Außenwände, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind.“
Falle ich darunter, weil der Vorbesitzer in 1990 eine Dämmung (vermutlich waren 6 cm Standard) angebracht hat?
Durch die bereits im Vorfeld aufgebrachte Dämmung erreichen Sie sehr wahrscheinlich die energiesparrechtlichen Vorschriften von 1984. Aus diesem Grund müssen Sie bei einer Fassadensanierung nicht erneut dämmen. Wir empfehlen Ihnen dennoch, die Arbeiten vor dem Beginn mit der EnEV-Stelle in Ihrem Bundesland abzustimmen. So gehen Sie auf Nummer sicher und schließen böse Überraschungen aus.