Unser Wohnhaus (Bj. 1977) hat eine Holzbalkendecke. Wir haben damals eine 10 cm dicke Glaswollisolierung zwischen den Balken angebracht. Es gibt aber keine Dampfsperre. Im begehbaren Bereich haben wir Spanplatten verschraubt. Nun möchten wir noch mal 10 cm Dämmung anbringen. Geht das ohne die Glaswollisolierung zu entfernen? Wie viel Isolierung ist denn überhaupt Pflicht?
Die Energieeinsparverordnung fordert bei einer Sanierung einen U-Wert von 0,24 W/m²K. Planen Sie auch eine Förderung der KfW zu beantragen, liegt der Grenzwert mit 0,14 W/m²K höher.
Wie die Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der anfallenden Kosten zu beantragen sind, erklärt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Förderung für die Dachbodendämmung".
Wie stark die Dämmung sein muss, hängt vor allem von der Qualität der bereits vorhandenen Schicht und dem Aufbau der Decke ab. Geht es darum, den EnEV-Grenzwert zu erreichen, ist eine zusätzliche Dämmdicke von 60 bis 80 mm (WLG 035) erforderlich. Um die Anforderungen der KfW einzuhalten, steigt die zusätzliche Schichtdicke auf rund 160 bis 180 mm (WLG 035).
Wenn die vorhandene Dämmung unbeschädigt ist, kann sie einfach überdämmt werden. Da keine Dampfbremse installiert wurde, darf die Dämmschicht zum Dachraum jedoch nicht dicht abgeschlossen werden. Denn dabei könnte anfallende Feuchte nicht mehr abtransportiert werden und zu Schäden führen.
Da wir die Konstruktion aus der Ferne nicht bewerten können, empfehlen wir Ihnen auch die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser nimmt die Decke genau unter die Lupe und erkennt Schwachstellen schnell. Einen Experten finden Sie zum Beispiel in der Energieberater-Suche.