x
Expertenrat

Müssen die Rohrleitungen im beheizten Keller eines KFW70 Hauses gedämmt werden?

Frage von Hans H. am 26.05.2017 

Wir haben einen Neubau nach KFW70. Ist es notwendig im Heizungskeller die Rohrleitungen zu isolieren, auch wenn alle Räume beheizt sind? Wir haben im gesamten Keller Fußbodenheizung. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 14 Absatz 5 und Anlage 5 (2) der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) müssen Leitungen zur Wärmeverteilung nicht gedämmt werden, wenn sie sich in beheizten Räumen oder Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers befinden und sich ihre Wärmeabgabe durch freiliegende Absperreinrichtungen beeinflussen lässt.

Warmwasserleitungen in beheizten Räumen müssen nicht gedämmt werden, sofern sie einen Leitungsinhalt von weniger als 3 Litern (bei Einfamilienhäusern in der Regel der Fall) haben und nicht an einen Zirkulationskreislauf angeschlossen sind.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Kellerdämmung

 

Newsletter-Abo

 
 
 
 
Â