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Expertenrat

Welche Dämmstärke wird bei einer Deckenheizung benötigt?

Frage von Marina B. am 11.11.2016 

Wir planen gerade eine Deckenheizung. Benötigen wir die Therm-Rigips-Platten oder reichen normale Platten aus (Therm-Platten Wärmeleitfähigkeit bei 0,30 bei normalen Bauplatten 0,21)? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bei der Frage nach der Stärke und Qualität der Dämmung kommt es darauf an, wo die Heizflächen installiert werden. Geht es um die Installation an der Decke zwischen zwei beheizten Räumen, bestehen keine besonderen Anforderungen. Wie bei einer Fußbodenheizung sollte dabei ein Wärmeleitwiderstand von 0,75 m²K/W eingehalten werden. Bei Einsatz einer Wärmedämmung der WLG 035 reicht dabei eine Stärke von 3 cm aus.

Geht es um die Deckenheizung unter einem unbeheizten Dachraum, sollte die oberste Geschossdecke nach den Anforderungen der EnEV gedämmt werden. Diese ist in den meisten Fällen ohnehin pflicht. Gefordert wird dabei ein U-Wert von 0,24 W/m²K. Abhängig von der vorhandenen Decke, kann dieser mit einer Wärmedämmung der WLG 035 schon mit einer Schichtdicke von 14 cm erreicht werden.

Welche Bauplatten die richtigen für Ihr vorhaben sind, kann nicht pauschal gesagt werden. Denn wie beschrieben hängt das vom Einsatzort und der Stärke der Elemente ab. Konkrete Informationen darüber, ob die Leistung der Deckenheizung ausreicht, um die Räume in Ihrem Gebäude wohlig warm zu heizen und welche Dämmstärken/ Materialen dabei benötigt werden, kann zum Beispiel ein Energieberater vor Ort geben. Diesen finden Sie zum Beispiel über unsere Energieberater-Suche.

Weitere Informationen zur Deckenheizung finden Sie auf der Seite "Deckenheizung"

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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