Welchen Energieausweis brauche ich, wenn ich meine Wohnung verkaufen möchte. Es ist ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen.
Nach § 17 Abschnitt 2 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung muss ein Ausweis nach dem Bedarf ausgestellt werden, wenn das Haus weniger als 5 Wohnungen hat.
Das gilt nicht, wenn das Haus bereits zur Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom Jahr 1977 einhielt oder durch eine spätere Sanierung auf dieses gebracht wurde. In diesem Falle genügt der günstigere Verbrauchsausweis - ein Energieausweis auf Basis der Verbrauchswerte dreier aufeinanderfolgender Jahre.
Weitere Informationen gibt Mathias Dörr im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?"