Wir sind ein Haus mit 16 Wohneinheiten und einzelnen Eigentümern. Brauchen wir nun einen neuen Energieausweis für alle, auch wenn nur ein Eigentümer verkaufen will? Oder ist es besser, wenn wir gleich einen neuen E-Ausweis erstellen lassen?
Energieausweise sind grundsätzlich für gesamte Gebäude zu erstellen. Hat ein Haus einen Wohn- und einen Nichtwohnbereich, gilt der Ausweis in der Regel nur für den Wohnbereich. Für die 16 Wohneinheiten in Ihrem Gebäude ist also ein gemeinsamer Energieausweis zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn jede Wohnung über eine eigene Gasetagenheizung beheizt wird.