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Expertenrat

Benötigen wir einen Energieausweis für den Verkauf von einem Haus ohne Heizung?

Frage von Simone B. am 01.01.2019 

Ich blicke gerade nicht mehr durch. Wir verkaufen ein Haus mit Baujahr unbekannt (ca 18xx), das seit über 20 Jahren unbewohnt ist. Das Haus hat keine Heizung. Es wurde früher wohl mit Holz beheizt. Es handelt sich um ein sehr altes Bauernhaus. Nun verlangt man von uns einen Energieausweis oder Bedarfsausweis. 

Braucht man das bei einem so lange unbewohnten baufälligen Haus? Wir haben keine Unterlagen über das Haus. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach §1 Absatz 2 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung gelten die Anforderungen nur für Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Besitzt das beschriebene Haus keine Heizung, gilt die EnEV nicht. Einen Energieausweis müssen Sie in diesem Fall also nicht ausstellen lassen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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