Im Auftrage eines Kunden habe ich folgende Frage: Wird beim Verkauf eines Landarbeiterhauses, Bj. 1928, wo die Wohnräume nur durch einen Holzstangenofen teilweise beheizt wurden, einen Energieausweis fällig?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Pflicht zum Ausstellen von Energieausweisen. Es gilt grundsätzlich für alle Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Ausgenommen sind unter anderem Wohngebäude, die:
Nach § 79 Absatz 4 sind darüber hinaus auch folgende Gebäude von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen:
Trifft keine der aufgeführten Ausnahmen zu, müssen Sie vermutlich einen Energieausweis ausstellen lassen. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie hier von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.