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Expertenrat

Ist ein Energieausweis erforderlich, wenn das Haus nur mit Öfen beheizt wird?

Frage von Ralf W. am 03.11.2020 

Im Auftrage eines Kunden habe ich folgende Frage: Wird beim Verkauf eines Landarbeiterhauses, Bj. 1928, wo die Wohnräume nur durch einen Holzstangenofen teilweise beheizt wurden, einen Energieausweis fällig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Pflicht zum Ausstellen von Energieausweisen. Es gilt grundsätzlich für alle Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Ausgenommen sind unter anderem Wohngebäude, die:


  • jährlich weniger als vier Monate genutzt werden oder
  • für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind und weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung aufweisen

Nach § 79 Absatz 4 sind darüber hinaus auch folgende Gebäude von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen: 


  • kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche
  • Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen

Trifft keine der aufgeführten Ausnahmen zu, müssen Sie vermutlich einen Energieausweis ausstellen lassen. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie hier von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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